Bestandsaufnahme - Extremismusfinanzierung
Die Finanzierung von Extremismus zu unterbinden, ist ein entscheidend für die Prävention von Extremismus. Dennoch wird dieses Thema weiter stiefmütterlich behandelt, die meisten Empfehlungen beschränken sich auf Begrenzungen von ausländischen Geldflüssen an Vereine und Stiftungen. Dabei ist längst bekannt, dass international organisierte Extremisten sich über ein Netz aus legalen und illegalen Aktivitäten finanzieren, bei dem auch staatliche Akteure wie das iranische Regime eine Rolle spielen. Um diese Geldflüsse zu kontrollieren, reicht eine Begrenzung von Spenden nicht aus.
Der Ex-Investmentbanker Andreas Frank konzentriert sich seit den 90er Jahren auf die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (CFT). Durch seine Eingaben wurden bereits Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitet.
In dem zweiten Gespräch unserer Reihe „Bestandsaufnahme – Strategien gegen Islamismus“ geht es um konkrete Möglichkeiten, Organisationen wie Hisbollah und Muslim Brotherhood die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Wie kann sichergestellt werden, dass Verträge mit Katar oder dem iranischen Regime nicht weiter zur Finanzierung von Islamismus in Europa führen? Das Thema Sanktionen ist gerade in Bezug auf Russland in aller Munde, aber weit vor Sanktionen können bereits konkrete Maßnahmen eingesetzt werden.
Als AML/CFT-Experte berät Andreas Frank den Bundestag, den Europarat und den PANA-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Untersuchungsausschuss zur Untersuchung angeblicher Verstöße und Missstände bei der Anwendung des Unionsrechts in Bezug auf Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung) sowie den TAX3-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung), außerdem international Parlamentsausschüsse, zuletzt in Guatemala.
Mittwoch, 30. März 2022, 10 – 11 Uhr, Online-Gespräch
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